Besteuerung der Familienstiftung

Familienstiftungen sind für viele Familien ein wichtiger Bestandteil der Finanzplanung. Sie dienen der Verwaltung des Familienvermögens und der Verfolgung bestimmter sozialer oder karitativer Ziele. Einer der wichtigsten Aspekte einer Familienstiftung ist ihre Besteuerung, die die steuerliche Behandlung der Stiftung und ihrer Begünstigten bestimmt.

Einzahlung von Kapital in die Stiftung

Die Einbringung von Kapital in eine Familienstiftung ist ein grundlegender Schritt bei deren Gründung. Dieses Kapital kann aus verschiedenen Quellen stammen, z. B. aus finanziellen Beiträgen von Geldgebern, Spenden oder Vermächtnissen. Es ist auch möglich, Immobilien, Aktien oder andere Vermögenswerte als Vermögenseinlage auf die Stiftung zu übertragen. Es ist erwähnenswert, dass Familienstiftungen von der Kapitalertragssteuer befreit werden können, was für Stifter und Begünstigte einen erheblichen Vorteil darstellt.

CIT

Die Körperschaftssteuer (CIT) gilt für Einkommen, das von einer Familienstiftung erzielt wird. Nach polnischem Steuerrecht ist eine Familienstiftung von der Körperschaftsteuer auf ihre Einkünfte befreit, unterliegt jedoch der Besteuerung, wenn die Mittel an die Begünstigten ausgezahlt werden. Die optimistische Option geht von der Anwendung eines niedrigeren Steuersatzes von 9 % für kleine Steuerzahler aus, was für Stiftungen mit einem begrenzten Tätigkeitsbereich von Vorteil ist. Die pessimistische Option sieht dagegen einen höheren Steuersatz von 19 % für große Steuerzahler vor, was die Effizienz der Finanzverwaltung von Stiftungen beeinträchtigen könnte.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer gilt für Zuwendungen einer Familienstiftung an Dritte, die nicht die vom Stifter bestimmten Begünstigten sind. Die Begünstigten einer Stiftung sind von dieser Steuer befreit, aber Dritte müssen Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen, wenn sie Mittel von einer Stiftung erhalten.