Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolge

Familienunternehmen sind heute eine wichtige Stütze der Wirtschaft, da sie nicht nur materiellen Reichtum, sondern auch Werte und Traditionen von einer Generation an die nächste weitergeben. Der Prozess der Nachfolge in solchen Unternehmen steht jedoch oft vor vielen Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwaltung des Vermögens und dem Schutz der Familieninteressen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat der Präsident der Republik Polen am 6. Februar dieses Jahres ein Gesetz unterzeichnet, mit dem die Institution der Familienstiftung in das polnische Rechtssystem eingeführt wird.

Gesetzliche Bestimmungen

Ziel der Familienstiftung ist es, die Nachfolge von Familienunternehmen zu erleichtern, indem sie deren Vermögen effizient verwaltet und die Interessen der Familie wahrt. Es ist ein innovatives Instrument, das eine erfolgreiche Nachfolge ermöglicht und gleichzeitig die Kontinuität des Unternehmens und die Werte der Familie schützt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann eine Familienstiftung von voll geschäftsfähigen Personen oder von mehreren voll geschäftsfähigen Personen gemeinsam gegründet werden. Für die Errichtung einer Stiftung muss ein Notar eine Stiftungsurkunde oder ein Testament aufsetzen, die eine Erklärung enthalten, dass eine Familienstiftung errichtet wurde. Es ist auch wichtig, den Kreis der Begünstigten und den Umfang ihrer Befugnisse zu definieren, was in die Zuständigkeit des Geldgebers fällt. Einer der wichtigsten Aspekte einer Familienstiftung ist die Verwaltung des Vermögens des Familienunternehmens. Das Gesetz schränkt die Möglichkeiten der Stiftung zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten ein, um die mit der Verwaltung des Vermögens verbundenen Risiken zu minimieren und die Integrität des Vermögens zu schützen. Dennoch kann eine Stiftung bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, wie z. B. die Veräußerung von Immobilien, die Gewährung von Darlehen oder die Beteiligung an Handelsgesellschaften.

Besteuerung

Auch die Besteuerung der Familienstiftung ist ein wichtiges Thema. Die von der Stiftung bezogenen Einkünfte des Stifters und der Begünstigten unterliegen nicht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Der Erwerb von Leistungen und Vermögen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Stiftung unterliegt jedoch der Einkommensteuer. Es ist erwähnenswert, dass Familienstiftungen eine subjektive Befreiung von der Körperschaftssteuer genießen. Mit dem Familienstiftungsgesetz werden auch wesentliche Änderungen im Erbrecht eingeführt, die unter anderem Folgendes betreffen. Verhalten und die Haftung der Stiftung für die Unterhaltspflichten des Stifters. Eine Familienstiftung kann denjenigen, denen gegenüber der Stifter Unterhaltsverpflichtungen hat, eine wichtige finanzielle Sicherheit bieten, indem sie deren Interessen im Falle einer Vollstreckung in das Vermögen des Stifters schützt.